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Riester sicherte alle eingezahlten Beiträge zu 100 %. Das kostete Rendite, weil das Geld überwiegend sicher (und niedrig verzinst) angelegt werden musste. Das Altersvorsorgedepot lässt garantiefreie oder teilgarantierte Varianten zu (z. B. 80 % Beitragserhalt), sodass ein größerer Teil in Aktien/ETFs fließen kann.
In beiden Fällen gibt es staatliche Zulagen, Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei und die Auszahlung im Alter wird nachgelagert besteuert. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nichts überstürzen – im Rahmen der Reform sind Wechselmöglichkeiten vorgesehen.
Für Neuabschlüsse wird die klassische Riester-Rente durch das Altersvorsorgedepot abgelöst. Bestehende Verträge laufen zunächst weiter.
Es bietet höhere Renditechancen, aber auch Schwankungen. Ob es besser passt, hängt von Alter, Risikobereitschaft und Anlagehorizont ab.
Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge (2026); Bundesfinanzministerium; allianz.de/vorsorge/altersvorsorgedepot
Kurze Antwort
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und ersetzt Riester für neue Verträge. Der Staat zahlt 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil bis 1.800 €, also höchstens 540 € Grundzulage im Jahr. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und einmalig 200 € Bonus für Förderberechtigte unter 25.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Familien, Angestellte, Beamte und Selbstständige persönlich zum Altersvorsorgedepot 2027, weil sich Zulagen, ein alter Riester-Vertrag und die betriebliche Altersvorsorge nur im Zusammenspiel richtig rechnen lassen.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil von 360,01 € bis 1.800 €. Das ergibt höchstens 540 € im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen bis zu 300 € Kinderzulage dazu, wenn Sie mindestens 300 € einzahlen.
Ausführliche AntwortJa, wenn Sie selbst förderberechtigt sind und Ihr Ehepartner einen eigenen Vertrag hat, in den er mindestens 120 € im Jahr einzahlt. Seine Grundzulage wird aus Ihren Beiträgen berechnet und beträgt höchstens 175 € im Jahr. Den Höchstwert erreicht er, sobald Sie mindestens 350 € im Jahr einzahlen.
Ausführliche AntwortDas hängt vom Vertrag ab. Alte Verträge mit hohem Garantiezins und guten Rentenfaktoren lohnt es sich oft zu behalten. Bei teuren Verträgen mit niedriger Garantie kann der Wechsel in die neue Förderung oder eine förderunschädliche Übertragung sinnvoll sein.
Ausführliche AntwortDas Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Das Gesetz wurde vom Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt. Es ist im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 verkündet.
Förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Neu ab 2027 sind auch Selbstständige unter 67 förderberechtigt. Ehe- und Lebenspartner ohne eigene Förderberechtigung können mittelbar gefördert werden.
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