Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

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    Die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil bis 1.800 € im Jahr, höchstens 540 €. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind (1 € je eingezahltem Euro). Beispiel: 50 € im Monat bringen 240 € Zulage, 150 € im Monat die vollen 540 €. Zusätzlich bleiben die Erträge in der Ansparphase steuerfrei; besteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand (nachgelagerte Besteuerung).

    So funktioniert die Zulage

    Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 50 %, auf den Teil bis 1.800 € weitere 25 %. Mindestbeitrag sind 120 € im Jahr, darunter gibt es keine Zulage. Die Kinderzulage beträgt 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € je Kind. Werte wie 20 Cent je Euro stammen aus früheren Entwürfen. Tabelle und Rechenbeispiele: albertklee.de/vorsorge-2027/zulage-50-100-150-euro/

    Steuerlicher Vorteil

    Kursgewinne und Erträge werden während der Ansparphase nicht besteuert – das Geld wächst also ungeschmälert. Erst die spätere Rente bzw. Auszahlung wird versteuert, meist zu einem niedrigeren Steuersatz im Ruhestand.

    Weitere Fragen zu diesem Thema

    Bekomme ich die volle Förderung automatisch?

    Nein, die Zulagen sind an Mindestbeiträge und Voraussetzungen geknüpft. Wir rechnen Ihre individuelle Förderhöhe konkret durch.

    Gibt es die Kinderzulage für jedes Kind?

    Ja, die Kinderzulage wird je Kind gewährt, solange Anspruch besteht.

    Quellen

    Bundesfinanzministerium – FAQ Reform der privaten Altersvorsorge; allianz.de

    Altersvorsorgedepot 2027: Fragen und Antworten

    Kurze Antwort

    Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und ersetzt Riester für neue Verträge. Der Staat zahlt 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil bis 1.800 €, also höchstens 540 € Grundzulage im Jahr. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und einmalig 200 € Bonus für Förderberechtigte unter 25.

    Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Familien, Angestellte, Beamte und Selbstständige persönlich zum Altersvorsorgedepot 2027, weil sich Zulagen, ein alter Riester-Vertrag und die betriebliche Altersvorsorge nur im Zusammenspiel richtig rechnen lassen.

    Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)

    Wie hoch ist die Zulage beim Altersvorsorgedepot?

    Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil von 360,01 € bis 1.800 €. Das ergibt höchstens 540 € im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen bis zu 300 € Kinderzulage dazu, wenn Sie mindestens 300 € einzahlen.

    Ausführliche Antwort
    Bekommt mein Ehepartner ohne eigenes Einkommen auch eine Zulage?

    Ja, wenn Sie selbst förderberechtigt sind und Ihr Ehepartner einen eigenen Vertrag hat, in den er mindestens 120 € im Jahr einzahlt. Seine Grundzulage wird aus Ihren Beiträgen berechnet und beträgt höchstens 175 € im Jahr. Den Höchstwert erreicht er, sobald Sie mindestens 350 € im Jahr einzahlen.

    Ausführliche Antwort
    Soll ich meinen Riester-Vertrag behalten oder ins Altersvorsorgedepot wechseln?

    Das hängt vom Vertrag ab. Alte Verträge mit hohem Garantiezins und guten Rentenfaktoren lohnt es sich oft zu behalten. Bei teuren Verträgen mit niedriger Garantie kann der Wechsel in die neue Förderung oder eine förderunschädliche Übertragung sinnvoll sein.

    Ausführliche Antwort
    Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

    Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Das Gesetz wurde vom Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt. Es ist im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 verkündet.

    Wer ist beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

    Förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Neu ab 2027 sind auch Selbstständige unter 67 förderberechtigt. Ehe- und Lebenspartner ohne eigene Förderberechtigung können mittelbar gefördert werden.

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    Weitere Fragen

    Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Riester?
    Der wichtigste Unterschied: Die Riester-Rente verlangte eine 100-prozentige Beitragsgarantie, was die Renditechancen stark begrenzte. Das Altersvorsorgedepot (Start 1. Januar 2027) erlaubt erstmals auch geförderte Verträge ohne bzw. mit reduzierter Garantie – dadurch ist mehr Kapitalmarkt-Rendite über Fonds und ETFs möglich. Beide werden staatlich bezuschusst; das Altersvorsorgedepot löst Riester für Neuabschlüsse ab.
    Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
    Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge wurde 2026 beschlossen (Bundestag am 27. März 2026, Bundesrat am 8. Mai 2026). Viele Anbieter – darunter die Allianz – bereiten ihre Produkte bereits vor. Wer sich jetzt informiert und seine Vorsorge prüfen lässt, kann zum Start ohne Zeitverlust die neue Förderung nutzen.
    Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbstständige?
    Für viele Selbstständige ist das Altersvorsorgedepot interessant – gerade weil sie bisher wenig Zugang zu geförderter Altersvorsorge hatten. Ab 2027 können auch sie von Zulagen und steuerfreiem Wachstum in der Ansparphase profitieren, mit renditeorientierter Anlage in Fonds/ETFs. Ob das Altersvorsorgedepot, eine Basisrente (Rürup) oder eine Kombination am besten passt, hängt von Einkommen, Steuersituation und Anlagehorizont ab.
    Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?
    Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft ab 2027 zunächst ganz normal weiter – niemand muss überstürzt handeln. Für Neuabschlüsse wird Riester durch das Altersvorsorgedepot abgelöst; im Rahmen der Reform sind Wechselmöglichkeiten in die neue geförderte Welt vorgesehen. Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist oder Ihr Vertrag weiterlaufen sollte, ist eine individuelle Entscheidung – eine neutrale Prüfung schafft Klarheit.