Weitere Themen
Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 50 %, auf den Teil bis 1.800 € weitere 25 %. Mindestbeitrag sind 120 € im Jahr, darunter gibt es keine Zulage. Die Kinderzulage beträgt 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € je Kind. Werte wie 20 Cent je Euro stammen aus früheren Entwürfen. Tabelle und Rechenbeispiele: albertklee.de/vorsorge-2027/zulage-50-100-150-euro/
Kursgewinne und Erträge werden während der Ansparphase nicht besteuert – das Geld wächst also ungeschmälert. Erst die spätere Rente bzw. Auszahlung wird versteuert, meist zu einem niedrigeren Steuersatz im Ruhestand.
Nein, die Zulagen sind an Mindestbeiträge und Voraussetzungen geknüpft. Wir rechnen Ihre individuelle Förderhöhe konkret durch.
Ja, die Kinderzulage wird je Kind gewährt, solange Anspruch besteht.
Bundesfinanzministerium – FAQ Reform der privaten Altersvorsorge; allianz.de
Kurze Antwort
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und ersetzt Riester für neue Verträge. Der Staat zahlt 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil bis 1.800 €, also höchstens 540 € Grundzulage im Jahr. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und einmalig 200 € Bonus für Förderberechtigte unter 25.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Familien, Angestellte, Beamte und Selbstständige persönlich zum Altersvorsorgedepot 2027, weil sich Zulagen, ein alter Riester-Vertrag und die betriebliche Altersvorsorge nur im Zusammenspiel richtig rechnen lassen.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil von 360,01 € bis 1.800 €. Das ergibt höchstens 540 € im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen bis zu 300 € Kinderzulage dazu, wenn Sie mindestens 300 € einzahlen.
Ausführliche AntwortJa, wenn Sie selbst förderberechtigt sind und Ihr Ehepartner einen eigenen Vertrag hat, in den er mindestens 120 € im Jahr einzahlt. Seine Grundzulage wird aus Ihren Beiträgen berechnet und beträgt höchstens 175 € im Jahr. Den Höchstwert erreicht er, sobald Sie mindestens 350 € im Jahr einzahlen.
Ausführliche AntwortDas hängt vom Vertrag ab. Alte Verträge mit hohem Garantiezins und guten Rentenfaktoren lohnt es sich oft zu behalten. Bei teuren Verträgen mit niedriger Garantie kann der Wechsel in die neue Förderung oder eine förderunschädliche Übertragung sinnvoll sein.
Ausführliche AntwortDas Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Das Gesetz wurde vom Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt. Es ist im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 verkündet.
Förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Neu ab 2027 sind auch Selbstständige unter 67 förderberechtigt. Ehe- und Lebenspartner ohne eigene Förderberechtigung können mittelbar gefördert werden.
Persönlich beraten lassen, kostenlos und unverbindlich: